Kündigungsbutton: Pflicht-Login ist nicht erlaubt

Kündigungsbutton: Pflicht-Login ist nicht erlaubt

Darf der gesetz­lich vorge­schrie­bene Kündi­gungs­button so umge­setzt sein, dass der Kunde sich zunächst mit seinem Pass­wort einloggen muss? Das Land­gericht Köln hat dazu entschieden.