Recht auf schnelles Internet - Gesetz in Kraft getreten, so gehts weiter

Recht auf schnelles Internet - Gesetz in Kraft getreten, so gehts weiter

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist die Neuregelung der sogenannten Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung (kurz TKMV) ab sofort in Kraft getreten

In Deutschland gilt nun das Recht auf Zugang zum Festnetz-Internet mit mindestens 10 Mbit/s. (Weiter lesen)