Das Bundeskartellamt stuft Amazon neu ein und stellt das Unternehmen unter schärfere Kontrolle

Das Bundeskartellamt stuft Amazon neu ein und stellt das Unternehmen unter schärfere Kontrolle

Schon Google und Meta wurde vom Bundeskartellamt eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ zugeschrieben, nun wird auch der wohl bekannteste und größte E-Commerce-Konzern der westlichen Welt entsprechend kategorisiert

Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärt, dass das Bundeskartellamt nun „bei Amazon mögliche wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen gezielt aufgreifen und unterbinden“ könne

Denn seit vergangenem Jahr darf das Kartellamt sogar Geschäftspraktiken bei solchen Konzernen, die unter § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen laufen, einschränken, wenn diese als wettbewerbswidrig erkannt werden

Amazon fällt nun unter die Missbrauchsaufsicht Das Bundeskartellamt hat die Entscheidung zur Einstufung Amazons auch aufgrund der Tatsache getroffen, dass mehr als jeder zweite Euro im deutschen Online-Einzelhandel auf Amazons Handelsplattform (amazon.de) ausgegeben wird

Davon geht das Amt aus

Zudem gehört der Konzern zu den umsatzstärksten