Das Bundeskartellamt stuft Amazon neu ein und stellt das Unternehmen unter schärfere Kontrolle
Schon Google und Meta wurde vom Bundeskartellamt eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ zugeschrieben, nun wird auch der wohl bekannteste und größte E-Commerce-Konzern der westlichen Welt entsprechend kategorisiert
Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärt, dass das Bundeskartellamt nun „bei Amazon mögliche wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen gezielt aufgreifen und unterbinden“ könne
Denn seit vergangenem Jahr darf das Kartellamt sogar Geschäftspraktiken bei solchen Konzernen, die unter § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen laufen, einschränken, wenn diese als wettbewerbswidrig erkannt werden
Amazon fällt nun unter die Missbrauchsaufsicht Das Bundeskartellamt hat die Entscheidung zur Einstufung Amazons auch aufgrund der Tatsache getroffen, dass mehr als jeder zweite Euro im deutschen Online-Einzelhandel auf Amazons Handelsplattform (amazon.de) ausgegeben wird
Davon geht das Amt aus
Zudem gehört der Konzern zu den umsatzstärksten
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