BNetzA zur Drillisch-Kündigungsfrist: Kunden sollen klagen

BNetzA zur Drillisch-Kündigungsfrist: Kunden sollen klagen

Auch nach Inkraft­treten des neuen TKG pocht Dril­lisch bei einigen Alt-Verträgen auf eine dreimona­tige Kündi­gungs­frist - doch ist das erlaubt? teltarif.de fragte bei der BNetzA nach - doch die scheut eine klare Aussage.